AGB

Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Beziehungsweise GmbH (nachfolgend: Auftragnehmer)

1. Geltungsbereich

An den Auftragnehmer gerichtete Aufträge – auch Zusatz-, Änderungs- oder Ergänzungsaufträge und Vertragskonkretisierungen – werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber erkennt dies im kaufmännischen Verkehr spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers an. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit unter www.agentur-bzw.de/agb einsehen, ausdrucken sowie herunterladen und speichern.

Diese Bedingungen werden durch die Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber angenommen. Abweichende AGB des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, die mit dem Auftraggeber eine Geschäftsbeziehung eingehen, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB finden auch dann Anwendung, wenn der Auftragnehmer mit Kenntnis abweichender und/oder entgegenstehender Vertragsbedingungen des Auftraggebers die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt. Abweichende und/oder entgegenstehende Bestimmungen gelten nur dann, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Ist der Auftraggeber mit dieser Regelung nicht einverstanden, so hat er unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann.

2. Leistungen und Auftragsdurchführung

Der Auftragnehmer bietet die in den jeweils aktuellen Mediadaten oder Angeboten aufgeführten Leistungen im Print- und Digitalbereich an. Die Art und der Umfang der beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

2.1. Print-Medien

Zu den angebotenen Printprodukten gehören u. a. Flyer, Poster, Thekenaufsteller, Beileger und weitere Werbemittel in gedruckter Form.

2.1.1. Die Platzierung, Verteilung und Gestaltung der Printmedien erfolgt gemäß den im Auftrag definierten Rahmenbedingungen. Der Auftragnehmer bemüht sich um die Einhaltung gewünschter Erscheinungstermine und Platzierungen, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie – es sei denn, eine verbindliche Vereinbarung wurde ausdrücklich schriftlich getroffen.

2.1.2. Inhalte, Layouts und Druckdaten sind vom Auftraggeber rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereitzustellen. Für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Materialien ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der gelieferten Inhalte entstehen könnten.

2.1.3. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte abzulehnen, wenn diese gegen rechtliche Vorgaben, ethische Grundsätze oder technische Anforderungen verstoßen. Dies gilt auch für bereits erteilte Aufträge.

2.1.4. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen sowie Änderungen in Platzierung und Darstellungsform berechtigen nicht zur Reklamation, sofern der Werbezweck nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden.

2.1.5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Druckunterlagen und sonstige Materialien archiviert.

2.2. Digitale Medien

Zum digitalen Leistungsangebot zählen insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung von Landingpages sowie weitere Online-Werbemittel.

2.2.1. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß vereinbartem Zeitrahmen und Umfang. Technische oder redaktionelle Änderungen, die dem Zweck der Werbemaßnahme dienen, bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

2.2.2. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Unbedenklichkeit der gelieferten Inhalte verantwortlich und hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Für die technische Umsetzung gelten die Standards der jeweils eingesetzten Systeme und Plattformen.

2.3. Below-the-Line und Dialogmarketing 

2.3.1. Die Lieferung der Werbemedien hat, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird, durch den Auftraggeber vier Wochen vor Beginn der Kampagne sowie im Merkblatt zur Anlieferung vorgegeben zu erfolgen. Soweit die Werbematerialien nicht zum vertraglich fixierten Termin seitens des Auftraggebers dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ist eine Durchführung der gebuchten Aktion nicht möglich.

2.3.2. Seitens des Auftraggebers verspätet gelieferte Werbemittel haben zur Folge, dass bei unvermindertem Zahlungsanspruch des Auftragnehmers der vereinbarte Werbezeitraum verkürzt werden kann. Aus der verspäteten Lieferung resultierende Mehrkosten z.B. durch kurzfristige Sonderbestückungen können gesondert berechnet werden.

2.3.3. Liefer- bzw. Leistungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

2.3.4. Soweit eine Genehmigung zur Werbemittelverteilung einer vom Auftraggeber gebuchten Verteilstelle abgelehnt wird oder die Verteilung aus sonstigen Gründen an der avisierten Verteilstelle nicht durchgeführt werden kann, kann der Auftragnehmer auf eine andere gleichwertige Verteilstelle umstellen.

2.3.5. Saisonal, ferial oder aus sonstigen, nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen eintretende Verzögerungen der Verteilung in der Zielgruppe dürfen seitens des Auftragnehmers bis zu drei Monate über die definierten Verteilzeiträume verschoben werden.

2.3.6. An den vom Auftraggeber angelieferten Werbematerialien und sonstigen Gegenständen steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den, aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Werbemittel abgelaufener Aktionen gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gesondert berechnet.

2.3.7. Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Eine Gewähr für Kontaktzahlen oder für zielgruppenferne Streuverluste wird nicht übernommen.

2.3.8. Die aus der Verteilung erhobenen Daten der Verteilstellen können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur an Dienstleister (Konfektionierer) zum Zwecke der Abwicklung/Versendung herausgegeben werden. Zu Marketing-/Vertriebszwecken können keine Daten an Dritte herausgegeben werden.

2.4. Höhere Gewalt 

Bei Fällen höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Streiks, technische Störungen, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen zu verschieben oder zu kürzen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall unverzüglich informiert. Ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn eine Erfüllung dauerhaft unmöglich wird.

3. Werbemittelübersendung

3.1. Werbemittel sind entsprechend der Konfektionierungsanforderung des Auftragnehmers verpackt an die im Merkblatt zur Anlieferung festgelegte Lieferadresse zu liefern. Der Auftraggeber hat, sofern durch ihn eine Spezifizierung der Verteilungsorte und eine Differenzierung in Voll- oder Teilbuchung bei der Auftragserteilung vorgenommen wurde, die Werbemittellieferung so zu kennzeichnen, dass eine Zuordnung zu den gewünschten Spezifikationen klar erkennbar ist. Soweit Werbemittel seitens des Auftraggebers nicht insoweit konfektioniert geliefert werden, sind die dadurch bedingten Mehrkosten, insbesondere durch Verpackungsmaterial und Arbeitsaufwand, vom Auftraggeber zu tragen.

3.2. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an, die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

3.3. Der Auftraggeber hat in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob die gelieferten Werbemittel in der vom Auftragnehmer durchgeführten Form verteilt werden dürfen und nicht gegen einschlägige Normen z.B. UWG, HWG, UrHG u.ä. verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte von dahingehenden Schadenersatzansprüchen frei. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Abwehr solcher Ansprüche entstehen.

4. Haftung

4.1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Eine Haftung für den Ausfall von Einzelveranstaltungen ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber umgehend darüber in Kenntnis setzen und im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten eine Medienplatzierung auf nachgängigen Veranstaltungen vornehmen. Ein Kündigungsrecht seitens des Auftraggebers kann dieser daraus nicht ableiten. Dies gilt gleichfalls für leistungseinschränkende Störungen am Ort der Leistungserbringung. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. In einem solchen Fall wird der Leistungspart des Auftraggebers im entsprechenden Verhältnis erstattet.

4.2. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Eine Haftung für die Entwendung physischer Werbemittel durch Dritte ist ausgeschlossen.

4.3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten und sofern die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.

5. Geistiges Eigentum und deren Nutzung

Ideen und Konzepte, welche durch den Auftragnehmer entwickelt wurden, sind grundsätzlich urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und verbleiben auch bei Nutzung durch den Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Alle mit den gelieferten Ideen und Konzepten zusammenhängenden Nutzungsrechte werden im Rahmen des Vertragszweckes an den Auftraggeber zeitweilig übertragen. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen diese nicht kopiert, nachgeahmt, anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangene Konzepte, während der Aktionen aufgenommene Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, zu Demonstrationszwecken und für eigene Werbezwecke zu nutzen.

6. Preise und Zahlungen

6.1. Preise verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer und gilt insbesondere für die in Werbeaufträgen genannten Preise. Preise dürfen vom Auftragnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft verändert werden und sind wirksam, wenn diese mindestens einen Monat vor erstmaliger Durchführung des Auftrags angekündigt wurden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, wenn dieses 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich beim Auftragnehmer zugegangen ist.

6.2. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der Leistungserbringung und kann sich auch auf Teile des gesamten Auftrags beziehen. Unsere Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, danach innerhalb von 14 Tagen ohne weitere Abzüge zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt für Aufträge aus den Bereichen „Print“ und „Online“ sowie „Sampling“ 4 Wochen vor dem jeweiligen Erscheinungstermin. Bei Aufträgen aus den Bereichen „Below-the-Line“ und „Dialogmarketing“ sind bei Auftragserteilung 30% des vereinbarten Auftragswertes sowie 30% bei Erreichen der hälftig zugesagten Leistung und 40% bei Abschluss des vereinbarten Auftrags fällig. Die im Angebot aufgeführten Sondervereinbarungen zur Rechnungsstellung haben Vorrang. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, die erforderlichen Rechtsgeschäfte zur Leistungserbringung mit Dritten im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber abzuschließen. Etwaige zusätzliche in den Preislisten des Auftragnehmers enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.3. Wird der Auftrag als Ganzes oder in einzelnen Positionen storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf Basis der Auftragsbestandteile abgerechnet. Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswerts fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

6.4. Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages oder Abschlusses bis zur Bezahlung zurückstellen.

7. Datenschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf in den Online-Mediengewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnisergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, lückenhaft oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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